Impressum

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Agro-Land Gesellschaft für Agrarhandel mbH

Kirchstr. 31

56368 Klingelbach

Telefon: 01705251738

E-Mail: agro@agro-land.de

Vertreten durch

Thomas Bilo

Registergericht, Registernummer

Amtsgericht Montabaur, HRB 3814

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG

DE 149341120

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftungsausschluss

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Die Agro-Land GmbH ist um die Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Information bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Agro-Land GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Information.

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Die auf dieser Website befindlichen Informationen, Auskünfte und Empfehlungen ersetzen nicht die den Packungen beigegebenen Anwendungshinweisen.

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Agro-Land GmbH, 56368 Klingelbach

1.

Allen unseren einseitigen Erklärungen, allen Vereinbarungen mit uns, allen

Lieferungen des An- und Verkaufs – auch solchen aus zukünftigen

Geschäftsabschlüssen – liegen, falls keine abweichenden Sondervereinbarungen

in Schriftform getroffen wurden, unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsund

Lieferbedingungen zugrunde. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen

unserer Kunden werden von uns nicht anerkannt und zwar auch dann nicht,

wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen sollten. Spätestens die

Entgegennahme unserer Ware oder die Ausführung unserer Dienstleistungen gilt

das Einverständnis unseres Geschäftspartners mit unseren Bedingungen. Eine

Berufung des Geschäftspartners auf Unkenntnis der hier in Bezug genommenen

Bedingungen wird ausgeschlossen. Sämtliche Verträge sind unter der

Vorlaussetzung unverminderter Kreditwürdigkeit es Käufers abgeschlossen.

2.

Sämtliche Angebote unsererseits sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich

und in Schriftform als bindend bezeichnet werden. Unsere Muster, Proben,

Analysen und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind als

Richtwerte anzusehen, soweit sie nicht ausdrücklich als Spezifikation garantiert

werden. Vereinbarte Preise enthalten – mit Ausnahme von Barverkäufen – keine

gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.

Erfüllungsort ist stets, auch bei frachtfreier Lieferung der Lager- oder

Versandtort. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware bei Verkäufen den

Lager- oder Versandrot verlässt, bei Ankäufen in unserem Lager oder der von

uns bestimmten Ablieferungsstelle eintrifft. Für die Mengenfeststellung ist bei

Lieferung auch in Tankwagen, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf

der Abgangsstelle durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte

Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen

mittels geeichter Messvorrichtung am Tankwagen festgestellt wurde. Lieferung

frei Haus bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit

schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße/Hoffläche. Verlässt das

Lieferfahrzeug auf Anweisung des Käufers die befahrbare

Anfuhrstraße/Hoffläche, haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat

unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten und

geleistete Abladehilfen werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Bei

Anlieferung von Heizöl EL, Flüssigdüngern und Treibstoffen ist der Käufer für

einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messeinrichtungen

(Grenzwertgeber) verantwortlich. Schäden, die durch Überlaufen entstehen, weil

der Tank und/oder die Messvorrichtungen sich in mangelhaftem technischen

Zustand befinden, sowie Schäden, die durch Verschmutzung und/oder

Vermischung mit einem im Tank oder Tankwagen des Abnehmers enthaltenen

Restbestandes bzw. durch einen verschmutzten und/oder Wasser enthaltenen

Tank bzw. Tankwagen des Abnehmers entstehen, werden in keinem Fall ersetzt.

Genannte Lieferfristen gelten nur annähernd, vorbehaltlich richtiger sowie

rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes in

Schriftform vereinbart wurde. Ist infolge höherer Gewalt die vollständige und

rechtszeitige Lieferung erschwert oder ganz oder teilweise unmöglich, können

wir, sofern nicht gesetzlich unzulässig, die Lieferung einschränken, einstellen

oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann nach Setzung einer Nachfrist

von mindestens 14 Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferzeit

um mehr als einen Monat überschritten wird. Schadenersatzanspruch kann in

diesem Fall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits geltend

gemacht werden. Teillieferungen sind zulässig.

4.

Erkennbare Mängel, sowie unvollständig und/oder falsche Lieferungen sind

unverzüglich beim Empfang der Ware oder Ausführung der Dienstleistungen,

bei LKW-, Waggon- oder Schiffsladungen vor der Entladung, versteckte Mängel

unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform zu rügen. Als unverzüglich gilt

dabei: unmittelbar bei Empfang oder vor der Entladung telefonische Mitteilung

sowie eine Frist von fünf Arbeitstagen bis zum Eingang der Rüge in Schriftform

bei uns.

Wird die Ware vermischt, verarbeitet oder verändert, erlischt die

Gewährleistungspflicht, es sie denn die Mängel konnten erst bei Vermischung,

Verarbeitung oder Veränderung festgestellt werden. Bei rechtzeitiger

Mängelrüge stehen dem Käufer unter dem Ausschluss von

Schadenersatzansprüchen ausschließlich Nachbesserungsansprüche zu, soweit

eine Nachbesserung möglich ist. Erst bei Unzumutbarkeit weiterer

Nachbesserungsversuche für den Käufer kann dieser per Einschreiben vom

Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Verminderung des Kaufpreises

verlangen. Bei Bahnverladung können Ansprüche wegen Transportschäden,

Fehlgewichten oder anderer Mängel nur aufgrund einer bahnamtlichen

Tatbestandsaufnahme seitens der Empfangsstation geltend gemacht werden. Die

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist in jedem Fall, auch bei

Ansprüchen aus mittelbarem und Folgeschaden, aus Verschulden bei

Vertragsverhandlungen, aus Erteilung von Rat und Auskunft sowie aus

unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

5.

Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller uns aus der

Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen, gleich aus welchen

Rechtsgründen, unser Eigentum. Der Käufer hat so lange die Ware sachgemäß

und unentgeltlich für uns zu verwahren. Die uns gehörende Ware darf vom

Käufer, jederzeit widerruflich, im Rahmen eines ordnungsgemäßen

Geschäftsbetriebes verarbeitet, vermischt, verbraucht oder veräußert, nicht

jedoch verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden. Der Käufer überträgt

uns schon jetzt das Eigentum an dem durch Verarbeitung oder Vermischung

entstehenden Produkt, sowie bei Weiterveräußerung der Ware die

entstehenden Forderungen nebst aller Nebenrechte. Auf Wunsch ist uns die

Abtretung in Schriftform zu bestätigen. Bis auf Widerruf ist der Käufer zum

Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Bei

Zugriff dritter auf unser Eigentum oder die an uns abgetretenen Forderungen

sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Der Dritte ins unaufgefordert auf

unsere Rechte hinzuweisen. Der Käufer hat uns auf Verlangen jederzeit

unverzüglich alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen

Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu Übergeben. Auf das gesetzliche

Früchtepfandrecht weisen wir besonders hin.

6.

Sofern nicht anders in Schriftform vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach

Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten. Eingehende Teilzahlungen

werden Grundsätzlich gemäß den Bestimmungen des § 367 BGB verrechnet.

Ein von uns eingeräumter Zahlungstermin ist nur eingehalten, wenn der

Gesamte zu zahlende Betrag terminmäßig auf unserem Konto vorbehaltlos

gutgeschrieben oder durch Kasse vereinnahmt ist. Rechnungsregulierung

durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer

Zustimmung. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer. Bei

Überschreitung eines Zahlungstermins tritt ohne Mahnung Verzug gemäß §

284, Abs. 2 BGB ein. Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden

gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für

das die Bestimmungen der §§ 355 ff. BGB gelten. Die Einzelnen

Schuldsalden auf dem Kontokorrentkonto werden im Rahmen des § 315 BGB

mit banküblichen Zinsen zuzüglich Mahn- und Inkassokosten belastet. Die

Geltendmachung weiterer Schäden sowie der nachfolgenden Rechte bleibt

dadurch unberührt. Werden bei laufenden Geschäften die vereinbarten

Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, der Kreditrahmen überschritten oder

entstehenden nachträglich begründete Zweifel an der Kreditfähigkeit des

Käufers, sind wir berechtigt, Sicherheiten und Vorausleistungen zu verlangen

oder am Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind damit nicht

ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückhaltung des

Kaufpreises nicht berechtigt. Der Saldo des Kontokorrentkontos wird nach

bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr festgestellt und gilt für den

Kontoinhaber als verbindlich, falls dieser nicht innerhalb von drei Wochen in

Schriftform widerspricht.

7.

Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht

rechtswirksam sein, so bleiben diese im übrigem wirksam. Anstelle des nicht

rechtswirksamen Teils gilt, was dem Gewollten in rechtsgültiger Weise am

nächsten kommt. Für Streitigkeiten ist die Zuständigkeit unseres Allgemeinen

Gerichtsstandes bzw. derjenige eines Schiedsgerichts unserer Wahl vereinbart.

Für das Mahnverfahren ist das für Pohl zuständige Amtsgericht vereinbart.

8.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Es gelten für die einzelnen Sparten ergänzend, insbesondere hinsichtlich

spartenbedingter, kürzerer Mängelfristen, folgende Bedingungen in ihrer

jeweils neusten Fassung:

- Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (Getreide,

Futtermittel)

- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Mühlenprodukte (Mehl,

Futtermittel)

- Bestimmungen des Hamburger Futtermittelschlussscheins Nr. 1a

(Mischfutter)

- Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Ölkuchen und

Ölschorle (ölhaltige Futtermittel)

- Deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen (Berliner

Vereinbarungen 1956) (Pflanz-, Speisefrüh-, Speise- und

Futterkartoffeln)

- Auflagen und Bestimmungen der Behörden

- Bedingungen der Mineralöl-, Düngemittel-, Pflanzenschutzmittel-.

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