Impressum
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Agro-Land Gesellschaft für Agrarhandel mbH
Kirchstr. 31
56368 Klingelbach
Telefon: 01705251738
E-Mail: agro@agro-land.de
Vertreten durch
Thomas Bilo
Registergericht, Registernummer
Amtsgericht Montabaur, HRB 3814
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG
DE 149341120
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Agro-Land GmbH, 56368 Klingelbach
1.
Allen unseren einseitigen Erklärungen, allen Vereinbarungen mit uns, allen
Lieferungen des An- und Verkaufs – auch solchen aus zukünftigen
Geschäftsabschlüssen – liegen, falls keine abweichenden Sondervereinbarungen
in Schriftform getroffen wurden, unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsund
Lieferbedingungen zugrunde. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Kunden werden von uns nicht anerkannt und zwar auch dann nicht,
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen sollten. Spätestens die
Entgegennahme unserer Ware oder die Ausführung unserer Dienstleistungen gilt
das Einverständnis unseres Geschäftspartners mit unseren Bedingungen. Eine
Berufung des Geschäftspartners auf Unkenntnis der hier in Bezug genommenen
Bedingungen wird ausgeschlossen. Sämtliche Verträge sind unter der
Vorlaussetzung unverminderter Kreditwürdigkeit es Käufers abgeschlossen.
2.
Sämtliche Angebote unsererseits sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich
und in Schriftform als bindend bezeichnet werden. Unsere Muster, Proben,
Analysen und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind als
Richtwerte anzusehen, soweit sie nicht ausdrücklich als Spezifikation garantiert
werden. Vereinbarte Preise enthalten – mit Ausnahme von Barverkäufen – keine
gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.
Erfüllungsort ist stets, auch bei frachtfreier Lieferung der Lager- oder
Versandtort. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ware bei Verkäufen den
Lager- oder Versandrot verlässt, bei Ankäufen in unserem Lager oder der von
uns bestimmten Ablieferungsstelle eintrifft. Für die Mengenfeststellung ist bei
Lieferung auch in Tankwagen, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf
der Abgangsstelle durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte
Gewicht/Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung durch Tankwagen
mittels geeichter Messvorrichtung am Tankwagen festgestellt wurde. Lieferung
frei Haus bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit
schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße/Hoffläche. Verlässt das
Lieferfahrzeug auf Anweisung des Käufers die befahrbare
Anfuhrstraße/Hoffläche, haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat
unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten und
geleistete Abladehilfen werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Bei
Anlieferung von Heizöl EL, Flüssigdüngern und Treibstoffen ist der Käufer für
einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messeinrichtungen
(Grenzwertgeber) verantwortlich. Schäden, die durch Überlaufen entstehen, weil
der Tank und/oder die Messvorrichtungen sich in mangelhaftem technischen
Zustand befinden, sowie Schäden, die durch Verschmutzung und/oder
Vermischung mit einem im Tank oder Tankwagen des Abnehmers enthaltenen
Restbestandes bzw. durch einen verschmutzten und/oder Wasser enthaltenen
Tank bzw. Tankwagen des Abnehmers entstehen, werden in keinem Fall ersetzt.
Genannte Lieferfristen gelten nur annähernd, vorbehaltlich richtiger sowie
rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes in
Schriftform vereinbart wurde. Ist infolge höherer Gewalt die vollständige und
rechtszeitige Lieferung erschwert oder ganz oder teilweise unmöglich, können
wir, sofern nicht gesetzlich unzulässig, die Lieferung einschränken, einstellen
oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann nach Setzung einer Nachfrist
von mindestens 14 Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferzeit
um mehr als einen Monat überschritten wird. Schadenersatzanspruch kann in
diesem Fall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits geltend
gemacht werden. Teillieferungen sind zulässig.
4.
Erkennbare Mängel, sowie unvollständig und/oder falsche Lieferungen sind
unverzüglich beim Empfang der Ware oder Ausführung der Dienstleistungen,
bei LKW-, Waggon- oder Schiffsladungen vor der Entladung, versteckte Mängel
unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform zu rügen. Als unverzüglich gilt
dabei: unmittelbar bei Empfang oder vor der Entladung telefonische Mitteilung
sowie eine Frist von fünf Arbeitstagen bis zum Eingang der Rüge in Schriftform
bei uns.
Wird die Ware vermischt, verarbeitet oder verändert, erlischt die
Gewährleistungspflicht, es sie denn die Mängel konnten erst bei Vermischung,
Verarbeitung oder Veränderung festgestellt werden. Bei rechtzeitiger
Mängelrüge stehen dem Käufer unter dem Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen ausschließlich Nachbesserungsansprüche zu, soweit
eine Nachbesserung möglich ist. Erst bei Unzumutbarkeit weiterer
Nachbesserungsversuche für den Käufer kann dieser per Einschreiben vom
Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Verminderung des Kaufpreises
verlangen. Bei Bahnverladung können Ansprüche wegen Transportschäden,
Fehlgewichten oder anderer Mängel nur aufgrund einer bahnamtlichen
Tatbestandsaufnahme seitens der Empfangsstation geltend gemacht werden. Die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist in jedem Fall, auch bei
Ansprüchen aus mittelbarem und Folgeschaden, aus Verschulden bei
Vertragsverhandlungen, aus Erteilung von Rat und Auskunft sowie aus
unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
5.
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller uns aus der
Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen, gleich aus welchen
Rechtsgründen, unser Eigentum. Der Käufer hat so lange die Ware sachgemäß
und unentgeltlich für uns zu verwahren. Die uns gehörende Ware darf vom
Käufer, jederzeit widerruflich, im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes verarbeitet, vermischt, verbraucht oder veräußert, nicht
jedoch verpfändet oder als Sicherheit übereignet werden. Der Käufer überträgt
uns schon jetzt das Eigentum an dem durch Verarbeitung oder Vermischung
entstehenden Produkt, sowie bei Weiterveräußerung der Ware die
entstehenden Forderungen nebst aller Nebenrechte. Auf Wunsch ist uns die
Abtretung in Schriftform zu bestätigen. Bis auf Widerruf ist der Käufer zum
Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Bei
Zugriff dritter auf unser Eigentum oder die an uns abgetretenen Forderungen
sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Der Dritte ins unaufgefordert auf
unsere Rechte hinzuweisen. Der Käufer hat uns auf Verlangen jederzeit
unverzüglich alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu Übergeben. Auf das gesetzliche
Früchtepfandrecht weisen wir besonders hin.
6.
Sofern nicht anders in Schriftform vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach
Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten. Eingehende Teilzahlungen
werden Grundsätzlich gemäß den Bestimmungen des § 367 BGB verrechnet.
Ein von uns eingeräumter Zahlungstermin ist nur eingehalten, wenn der
Gesamte zu zahlende Betrag terminmäßig auf unserem Konto vorbehaltlos
gutgeschrieben oder durch Kasse vereinnahmt ist. Rechnungsregulierung
durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer
Zustimmung. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer. Bei
Überschreitung eines Zahlungstermins tritt ohne Mahnung Verzug gemäß §
284, Abs. 2 BGB ein. Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden
gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für
das die Bestimmungen der §§ 355 ff. BGB gelten. Die Einzelnen
Schuldsalden auf dem Kontokorrentkonto werden im Rahmen des § 315 BGB
mit banküblichen Zinsen zuzüglich Mahn- und Inkassokosten belastet. Die
Geltendmachung weiterer Schäden sowie der nachfolgenden Rechte bleibt
dadurch unberührt. Werden bei laufenden Geschäften die vereinbarten
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, der Kreditrahmen überschritten oder
entstehenden nachträglich begründete Zweifel an der Kreditfähigkeit des
Käufers, sind wir berechtigt, Sicherheiten und Vorausleistungen zu verlangen
oder am Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind damit nicht
ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückhaltung des
Kaufpreises nicht berechtigt. Der Saldo des Kontokorrentkontos wird nach
bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr festgestellt und gilt für den
Kontoinhaber als verbindlich, falls dieser nicht innerhalb von drei Wochen in
Schriftform widerspricht.
7.
Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht
rechtswirksam sein, so bleiben diese im übrigem wirksam. Anstelle des nicht
rechtswirksamen Teils gilt, was dem Gewollten in rechtsgültiger Weise am
nächsten kommt. Für Streitigkeiten ist die Zuständigkeit unseres Allgemeinen
Gerichtsstandes bzw. derjenige eines Schiedsgerichts unserer Wahl vereinbart.
Für das Mahnverfahren ist das für Pohl zuständige Amtsgericht vereinbart.
8.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Es gelten für die einzelnen Sparten ergänzend, insbesondere hinsichtlich
spartenbedingter, kürzerer Mängelfristen, folgende Bedingungen in ihrer
jeweils neusten Fassung:
- Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (Getreide,
Futtermittel)
- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Mühlenprodukte (Mehl,
Futtermittel)
- Bestimmungen des Hamburger Futtermittelschlussscheins Nr. 1a
(Mischfutter)
- Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Ölkuchen und
Ölschorle (ölhaltige Futtermittel)
- Deutsche Kartoffelgeschäftsbedingungen (Berliner
Vereinbarungen 1956) (Pflanz-, Speisefrüh-, Speise- und
Futterkartoffeln)
- Auflagen und Bestimmungen der Behörden
- Bedingungen der Mineralöl-, Düngemittel-, Pflanzenschutzmittel-.
Misch- und Einzelfutterhersteller